Bau-, Miet- und Immobilienrecht

Bau-, Miet- und Immobilien­recht

Baurecht

Unter "Baurecht" im weiteren Sinne wird die Vielzahl der Rechtsvorschriften verstanden, die sich auf die Ordnung der Bebauung und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse der an der Erstellung des Bauwerkes beteiligten Personen beziehen. 

Im Bereich des Bau- und Architektenrechtes werden Bauunternehmen, Bauhandwerker, Architekten sowie auch private, gewerbliche und öffentliche Bauherren nicht nur im Bereich des privaten Baurechtes betreut, die Beratung und die Vertretung in diesem Bereich umfasst ebenso das öffentliche Baurecht, das Architektenrecht (HOAI) und den Bereich des Haftungsrechtes.

Miet- und Immobilienrecht

Immobilien und Mietverhältnisse sind häufig mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Ob als Mieter, Vermieter, Eigentümer oder Käufer einer Immobilie – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Verträge. Dabei beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen des Miet- und Immobilienrechts und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Prüfung und Erstellung von Mietverträgen, bei Kündigungen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen sowie bei Streitigkeiten rund um Mängel, Räumungen oder Schadensersatzansprüche. Auch bei immobilienrechtlichen Angelegenheiten wie Kaufverträgen, Grundbucheinträgen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten stehen wir Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende rechtliche Lösung.