Voraus-
setzungen

Inhalts Bild

Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Studienplatzklage sind die nachfolgenden Voraussetzungen zwingend erforderlich:

  • Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung erworben. Dies ist in der Regel das bestandene Abitur oder die Fachhochschulreife.
  • Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Bewerbung an einer staatlichen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) zumindest in Nordrhein-Westfalen und Hamburg erforderlich
  • Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten (weitere Informationen) muss gestellt worden sein.

Rechtsanwälte
Geist Kampelmann Dinse

» Tel. (03841) 40340 oder 22 52 99 0
» Hegede 11 - 15 | 23966 Wismar

E-Mail: info@geist-kampelmann-dinse.de

Arbeitsvertragsrecht

mehr

Arbeitsvertragrecht

mehr

Rügepflicht bei Ausbildungsmängeln

mehr