Versicherungs-
recht

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Versicherungsrecht

Gegenstand des privaten Versicherungsrechts ist die rechtliche Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer bzw. Versicherten zu der Versicherungsgesellschaft, bei der er einen Versicherungsvertrag unterhält, z.B.

  • Gebäudeversicherung
  • Kasko-(Fahrzeug-)Versicherung
  • private Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • private oder berufliche Haftpflichtversicherung

Rechtsgrundlage ist in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz als allgemeine gesetzliche Regelung und die allgemeinen bzw. speziellen Versicherungsbedingungen, die im Versicherungsvertrag (Versicherungspolice) vertraglich vereinbart sind.

Das Versicherungsrecht ist, weil es eine Vielzahl von speziellen Risiken gibt, durch umfangreiche Klauselwerke geprägt und damit für den Versicherungsnehmer schwer durchschaubar. Dazu kommt eine Fülle von Einzelrechtsprechung, bei der der durchschnittliche Versicherungsnehmer schnell an seine Grenzen gelangt.

Rechtsanwälte
Geist Kampelmann Dinse

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