Vorgehens-
weise

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Vorgehensweise

Eine Studienplatzklage wird grundsätzlich in zwei Stufen bearbeitet. Die außergerichtliche Tätigkeit beinhaltet zum einen die Antragstellung auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten, zum Anderen das in einigen Bundesländern erforderliche Widerspruchsverfahren nach Erhalt des Ablehnungsbescheides.

Die zwei Stufe ist das eigentliche gerichtliche Verfahren, in dem im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ("Eilverfahren") eine vorläufige Zulassung zum Studium kurzfristig erwirkt werden soll und zum Anderen die Klage gegen den Widerspruchsbescheid zu führen ist.

Bei sämtlichen Vorgehen sind zwingend unterschiedliche Fristen einzuhalten, damit Ihre Rechte geltend gemacht werden können.

In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden wir mit Ihnen gemeinsam die Vorgehensweise besprechen. Bei diesem Gespräch ist es auch unerlässlich, die Kostenübernahme zu besprechen. Hier informieren wir Sie umfassend über die anfallenden Gebühren.

Rechtsanwälte
Geist Kampelmann Dinse

» Tel. (03841) 40340 oder 22 52 99 0
» Hegede 11 - 15 | 23966 Wismar

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